WPK-Anwälte mit kritischem Blick auf BGH-Urteil
In der “Recht der Familienunternehmen” (RFamU) Juli 2023 werfen unsere Rechtsanwälte Stephan Ries und Wolfram Bauerhorst einen kritischen Blick auf ein Urteil des BGH. Denn was bedeutet eigentlich die persönliche Haftung des Geschäftsführers einer geschäftsführenden Kommanditisten-GmbH. Und wer ist eigentlich überhaupt derjenige, der hier gegen den Geschäftsführer vorgehen und solche Forderungen stellen kann?
Auch wenn es im Urteil eigentlich um Fondsgesellschaften geht, die Immobilien verwalten, ergeben sich ähnliche Fragestellungen für rein vermögensverwaltende Familiengrundbesitzgesellschaften. Das Stichwort lautet jeweils: Rein vermögensverwaltender Betrieb einer GmbH & Co. KG ohne gewerblich prägenden Einfluss ihrer Komplementär-GmbH.
Der BGH meint, auch bei solchen Konstellationen hafte der einen Schaden verursachende GmbH-Geschäftsführer der Kommanditgesellschaft stets persönlich und ganz unmittelbar. Der Anwendungsbereich des § 43 Abs. 2 GmbH gelte insofern entsprechend erweitert.
Stephan Ries und Wolfram Bauerhorst sehen das weitgehend anders und halten das nach dem „(Vermögens)Trennungsprinzip“, das der Gesetzgeber für „Konzernstrukturen“ ausdrücklich vorgab, für so nicht richtig.
Näheres in der RFamU 7/2023 ab Seite 324. Gerne senden wir Ihnen ein Exemplar zu und stehen für Ihre Rückfragen zur Verfügung.